Die Förderung rund um die Klimabilanz läuft in festen Antragsrunden. Hier halten wir Sie über die aktuellen Fristen und Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf dem Laufenden.
Aktueller Hinweis
Nächste Antragsrunde „Zuschuss Klimabilanz“ geöffnet
📅 Interessensbekundung: 1. Juni 2026 bis 22. Juni 2026
Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat eine weitere Runde der Interessensbekundung für den „Zuschuss Klimabilanz“ geöffnet. In diesem Verfahren melden Sie Ihr Interesse an – anschließend entscheidet die Rentenbank per Zufallsreihung über die Förderzusagen. Wichtig: Mit der Erstellung der Klimabilanz darf erst nach positiver Förderzusage begonnen werden.
Sie möchten diese Runde nutzen? Sprechen Sie uns rechtzeitig an – wir übernehmen die Anmeldung und den Schriftverkehr für Sie.
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Förderkonditionen
Die Rentenbank-Förderung zur Klimabilanz im Überblick
Die Rentenbank fördert die Klimabilanz über zwei voneinander unabhängige Programme. Beide können einzeln genutzt werden – für den Zinsbonus muss die Bilanz also nicht zwingend über das Zuschussprogramm entstanden sein.
1. „Zuschuss Klimabilanz“ – für die Erstellung
Die Rentenbank übernimmt einen Großteil der Netto-Beratungskosten für die Erstellung Ihrer einzelbetrieblichen Klimabilanz inklusive Maßnahmenkatalog:
- 90 % der Netto-Beratungskosten, maximal 1.000 € je Betrieb
- Voraussetzung: Erstellung durch eine/n landwirtschaftliche/n Berater/in, Bilanzierung des gesamten Unternehmens plus individueller Maßnahmenkatalog
- Ablauf über ein Interessensbekundungsverfahren mit anschließender Zufallsreihung (kein Windhund-Verfahren)
2. „Zinsbonus Klimabilanz“ – für die Finanzierung
Wer bei der Beantragung eines Rentenbank-Programmkredits eine gültige Klimabilanz vorlegt, erhält eine zusätzliche Zinsvergünstigung auf ausgewählte Programme (u. a. „Wachstum“ und „Nachhaltigkeit“):
💶 Aktueller Zinsbonus: 0,15 %-Punkte p. a. auf den individuellen Zinssatz
Die Höhe des Zinsbonus richtet sich nach dem jeweils gültigen Konditionenrundschreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank und kann sich ändern. Den tagesaktuellen Wert finden Sie auf der Website der Rentenbank.
Die Klimabilanz darf zum Zeitpunkt der Darlehensbeantragung nicht älter als drei Jahre sein. Den Zinsbonus beantragt Ihr Finanzierungspartner im Rahmen des Rentenbank-Darlehens für Sie mit.
Mehr zum Zuschuss Klimabilanz bei der Rentenbank →
Mehr zum Zinsbonus Klimabilanz bei der Rentenbank →
Förderlandschaft
Welche Förderwege gibt es noch?
Die Rentenbank ist der bundesweite Kern der Klimabilanz-Förderung. Daneben gibt es weitere Wege, über die sich eine Klimabilanz finanziell auszahlen kann:
Landesförderbanken (z. B. L-Bank Baden-Württemberg)
Einzelne Landesförderbanken haben den Zinsbonus Klimabilanz übernommen. Die L-Bank Baden-Württemberg gewährt seit Oktober 2025 ebenfalls eine zusätzliche Zinsverbilligung auf ihre Förderdarlehen für landwirtschaftliche Betriebe mit Klimabilanz. Ob in Ihrem Bundesland ein vergleichbares Landesprogramm besteht, prüfen wir im Erstgespräch mit.
Molkereien, Schlacht- & Verarbeitungsbetriebe
Viele Abnehmer honorieren eine Klimabilanz inzwischen über eigene Programme (z. B. Klimabonus-Modelle der Molkereien, QM-Nachhaltigkeitsmodul Milch, QS-Klimaplattform für die Veredlung). Ihre Klimabilanz liefert die Datengrundlage, die diese Programme verlangen.
Bessere Einstufung bei jeder Hausbank
Unabhängig von einem konkreten Förderkredit: Banken müssen das Klimarisiko ihrer Agrar-Kunden zunehmend bewerten (MaRisk, EBA-Leitlinien). Ohne eigene Zahlen werden Betriebe automatisch wie der Branchenschnitt eingestuft – der für die Landwirtschaft meist ungünstig ausfällt. Mit einer Klimabilanz legen Sie Ihre echten Werte vor und schaffen die beste Ausgangslage für Ihr Finanzierungsgespräch.